Gehaltsangebot in der Stellenanzeige

Eine Idee die eigentlich damit überrascht, dass sie nicht längst Gesetz ist: Bei Stellenausschreibungen sollen Arbeitgeber ein Mindestgehalt nennen, dass sie zahlen werden. Das soll Menschen nach Jahren der Qualifizierung davon abhalten in einer Gehaltsverhandlung und einem Moment der fatalen Genügsamkeit, einen Lohn anzunehmen, der auf gesellschaftsübergreifendem Niveau zu fataler Ungerechtigkeit führt:

Laut Statistischem Bundesamt gibt es in Deutschland eine Lohnlücke von 22 Prozent. Durch das Gesetz werde „die Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern in der Praxis zukünftig umfassend“ gewährleistet, heißt es im Entwurf.

blog \ Ökonomie – Quelle: suedeutsche / spiegel.de