Uploadfilter sind angesichts der anstehenden EU-Urheberrechtsreform in aller Munde und derzeit Gegenstand umfangreicher Proteste. Ich hab mit Youtubes Content ID die pikante, exemplarische Erfahrung gemacht, wohin das führen kann.
Bereits im Dezember 2017 hat UMG im Auftrag von Universal Music über Youtubes Contend ID Urheberrechtsanspruch auf die Musik in einem meiner Videos erhoben. Interessanter Weise handelt sich um Bachs Goldbergvariationen, die von Kimiko Ishizaka eingespielt und unter
Creative Commons Zero license gemeinfrei gestellt wurden.
Natürlich habe ich Einspruch erhoben und ihn mit entsprechenden Links untermauert, klar stand das auch direkt im Videotext. Dem erfolgreichen Einspruch folgte zwei Wochen später eine erneute Beschwerde wegen Urheberrechtsverletzung und diesmal hat „der Urheberrechtsinhaber“ UMG im Auftrag von Deutsche Grammophon meinen Einspurch abgelehnt ( „After reviewing your dispute, UMG has decided that their copyright claim is still valid.“ ) und ist der Meinung es sei eine Bach Aufnahme Francesco Tristan. Seither monetarisiert UMG mein Video „Neo Kuben“, ohne weitere Einspruchsmöglichkeiten meinerseits in den Youtube Options.
Update: Aus aktuellem Anlass hatte ich festgestellt, dass ich wieder Einspruch erheben darf. Mal sehen wie’s weitergeht, die einmonatige Prüfungsfrist ended 27.3.19
P.S. Das Problem ist schon länger bekannt und hat mit „Copyfraud“ sogar einen Namen, Leonhard Dobusch hat darüber auch schon einmal bei netzpolitikorg geblogt.